
Vater und Mutter eines künftigen Kindes sind verheiratet? Dann ist rechtlich alles geklärt. Aber was ist zu tun, wenn das nicht der Fall ist? Hier finden Sie alle
Informationen.
Die Anerkennung der Vaterschaft ist schon vor der Geburt des Kindes möglich. Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter und in besonderen Fällen auch der des Kindes. Die Anerkennung und Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden.
Liegen die Urkunden über die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung zur Anerkennung schon vor der Beurkundung der Geburt durch das Standesamt vor, wird der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im Geburtenbuch eingetragen. Bei einer späteren Anerkennung wird das Geburtenbuch nachträglich ergänzt.
An wen muss ich mich wenden?
o An das Standesamt Quickborn (s.u.)
o An das Jugendamt Pinneberg (s.u.)
o An das Amtsgericht
o eine Notarin/einen Notar.
Die Beurkundung durch eine Notarin / einen Notar ist kostenpflichtig, beim Jugend- oder Standesamt ist sie gebührenfrei.
Mittwochs geschlossen.

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