Schiedsamt

Das Landesschlichtungsgesetz Schleswig-Holstein schreibt vor, dass bei bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten vor einer gerichtlichen Klage zwingend ein vorgerichtliches Schlichtungsverfahren durchzuführen ist. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass in solchen Fällen ein Streit mit einer außergerichtlichen Schlichtung schneller, kostengünstiger und für die Beteiligten im zwischenmenschlichen Bereich effektiver beigelegt werden kann als durch ein Gerichtsverfahren.

Diese außergerichtliche Streitschlichtung ist Aufgabe von sog. Gütestellen, zu denen insbesondere die Schiedsämter und die anwaltlichen Gütestellen gehören.


Gegenstand eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens
können insbesondere sein:

  • Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
  • Ansprüche aus dem Nachbarrecht (jedoch nicht bei Einwirkungen durch einen Gewerbebetrieb) und
  • Ansprüche aus der Verletzung der persönlichen Ehre.

Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte einem vom Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein herausgegebenen Informationsblatt oder den Ausführungen auf der Internetseite des Bundes deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS).

Kosten des Schlichtungsverfahrens
Die Kosten hat grundsätzlich die Partei zu tragen, die den Antrag auf Durchführung des Verfahrens gestellt hat. In Quickborn ist zu Beginn des Verfahrens ein Kostenvorschuss für die voraussichtlichen Gebühren und Auslagen zur Zeit in Höhe von 60,00 €, ab 01.01.2018 in Höhe von 70,00 € an den Schiedsmann zu zahlen. So beträgt z.B. die Verfahrensgebühr in der Regel 20,00 € (sie kann bei Vorliegen besonderer Gründe auf bis zu 75,00 € erhöht werden), die Gebühr für einen abgeschlossenen Vergleich zusätzlich 20,00 €.

Schiedsleute in Quickborn
Schiedsleute sind Bürger der Gemeinde, die von der Ratsversammlung gewählt und vom zuständigen Amtsgericht bestätigt und vereidigt worden sind. Sie unterliegen der Dienst- und Fachaufsicht sowie der Kontrolle durch das Amtsgericht. Ihre Tätigkeit üben Schiedsleute ehrenamtlich, unabhängig und unparteiisch aus, darüber hinaus sind sie selbstverständlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Gewählte Schiedsleute sind:

  • Hans-Jörg Kreuder, Tel. 04106/ 68930 (Schiedsmann)
  • Wolfgang Brünger, Tel. 0175 53 33 33 4 (Stellvertreter)
  • Corinna Truffel, Tel. 0157 850 890 45 (Stellvertreterin)

Sprechstunde
Die Schiedsleute führen an jedem dritten Donnerstag im Monat in der Zeit von 17:00 - 18:00 Uhr eine Sprechstunde im Rathaus durch. Bitte melden Sie sich beim Empfang. Man wird Sie von dort aus weiterleiten.

Zum Schluss noch ein grundsätzlicher Hinweis zur Tätigkeit der Schiedsleute:
Das Motto der Schiedsleute heißt "Schlichten statt richten". Schiedsleute wollen zwischen den Parteien vermitteln und so eine Problemlösung erreichen. Sie verstehen sich nicht als (Laien-)Richter oder Schiedsrichter, sie sehen ihre Tätigkeit als eine Art Mediation. Schiedsleute dürfen in übrigen keine Rechtsberatung machen.

Unser Appell:
Bevor Sie sich an das Schiedsamt wenden und ein offizielles Schlichtungsverfahren betreiben, überlegen Sie doch einmal, wie eine Lösung Ihres Problems aussehen könnte und mit welcher Lösung auch Ihr Gegner/Nachbar leben könnte. Sprechen Sie mit Ihrem Gegner/Nachbarn. Erfahrungsgemäß hilft das persönliche Gespräch zwischen den beiden am Streit Beteiligten am schnellsten. 

 


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