
Wie schön! Quickborn freut sich über neue Erdenbürger in der Stadt. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
SCHWANGERSCHAFT
Wer eine Betreuung während der Schwangerschaft oder auch bei der Hausgeburt wünscht, findet in Quickborn einige Hebammen
Uta Zach-Wernicke > 04106 60020
Silke Schütt > 04106 804790 > hebamme.silke@freenet.de
GEBURT
In Quickborn selbst gibt es keine Klinik .
Das nächstgelegene Krankenhaus mit Geburtsstation ist die Paracelsus-Klinik in Henstedt-Ulzburg (ca. 15 km). Eine Alternative sind die Regio-Kliniken in Pinneberg.
Geburtsanmeldung
Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche beim Standesamt angezeigt werden. Bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen übernimmtt dies der Träger der Einrichtung.
Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
o jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie ggf. die Sorgeerklärung,
- Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Passersatzpapier der Eltern.
Geburtsurkunde7Geburtenbuch/Geburtenregister
Jede Geburt wird im Geburtenregister des Standesamts, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde, eingetragen („beurkundet“). Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Geburtsurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden; viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.????
In eine Geburtsurkunde werden aufgenommen:
- die Vornamen und der Geburtsname,
- das Geschlecht sowie
- Ort und Tag der Geburt des Kindes,
- die Vornamen und die Familiennamen der Eltern und
- die Religionszugehörigkeit von Kind und Eltern.
Wenn der Antragsteller es wünscht, wird die Urkunde auch ohne Angaben über das Geschlecht des Kindes, die Namen der Eltern und die Religionszugehörigkeit ausgestellt.
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister ausgestellt werden.
Abstammungsurkunden und Geburtsscheine, die bis zum 31.12.2008 möglich waren, gibt es nicht mehr, weil sie kaum praktische Bedeutung hatten und im Ausland nicht bekannt sind.

Kommentar schreiben